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Beitragsordnung: Gießener Fünfziger-Vereinigung Herren 1966/2016 „Route66er“

 

  • 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer ¾-Mehrheit geändert werden.

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 6.02 der Vereinssatzung in der Fassung vom 18.11.2021.

  • 2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.

  • 3 Beitragshöhe

Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 48 Euro zu zahlen. Der Jahresbeitrag wird per Lastschrift im April fällig. Bei Vereinseintritt nach der Erhebung kann der Mitgliedsbeitrag als Spende freiwillig getätigt werden.

Ein verminderter jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 Euro kann vom Vorstand vereinzelten Mitgliedern gewährt werden

Der Vorstand ist ermächtigt, Ehrenmitglieder zu ernennen.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

  • 4 Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Barzahlung / Lastschriftverfahren / Kontoüberweisung zu zahlen.

Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Giessen geführt,

IBAN: DE 26 5135 0025 0205 0468 94, BIC: SKGIDE5FXXX…

Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

  • 6 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

  • 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 17.12.2015 in Kraft.

   
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